1.) Projektumfang
Der Projektumfang
bezieht sich, falls nicht anders
vereinbart, auf die zwischen MEDIA
CONCEPT und dem Auftraggeber schriftlich
vereinbarten Leistungen laut Auftrag.
2.)
Terminvereinbarung
Der(die)
Termin(e) für Video- und/oder
Fotoaufnahmen ist(sind) mit MEDIA
CONCEPT, bzw. direkt mit einem von
MEDIA CONCEPT beauftragten Unternehmen
abzustimmen. Der Auftraggeber hat
dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt
der Aufnahmen ein ungestörtes
Arbeiten möglich ist.
3.)
Firmenname
MEDIA CONCEPT
ist berechtigt bei allen Projekten
ihren Firmennamen in Form von Text
und/oder Logo zu präsentieren
und diesen zu verlinken.
4.)
Auftragsabwicklung
MEDIA CONCEPT
ist ausdrücklich berechtigt,
mit der Durchführung des erteilten
Auftrages ein zweites oder drittes
Unternehmen zu beauftragen. Termingesteuerte
Projekte, können sich bei Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungen um jenen
Zeitraum verzögern, um den
die Zahlung überfällig
ist. Für eine derartige Zeitverzögerung
ist MEDIA CONCEPT, unabhängig
einer Terminzusage, schad- und klaglos
zu halten.
5.) Korrekturen
Ein Projekt
gilt als fertig abgenommen, wenn
der Auftraggeber binnen 7 Tagen
ab Vorlage keine Beanstandung erhebt.
Bei einer Reklamation innerhalb
der genannten Frist, werden Beanstandungen
die nicht wesentlich vom vereinbarten
Konzept abweichen, kostenlos durchgeführt.
Weitere Änderungen nach dieser
Frist werden in Rechnung gestellt.
6.)
Haftung
MEDIA CONCEPT
haftet nicht für eventuelle
ideellen oder materiellen Schäden,
die durch ein Projekt entstehen
könnten. Der Auftraggeber haftet
für die Einhaltung der gesetzlichen
und behördlichen Auflagen,
die für sein Projekt eventuell
notwendig sind.
7.)
Gewährleistung
Sind etwaige
Mängel bei Druckunterlagen
oder Datenträger nicht sofort
erkennbar und werden sie erst bei-
oder nach Druck bzw. Vervielfältigung
erkannt, so hat der Auftraggeber
bei mangelhafter Wiedergabe keine
Ansprüche.
8.)
Kopien
Durchführung
ausschließlich gegen Vorauskassa.
Lieferung ab Werk. Lieferzeiten
nach Absprache 2-6 Wochen. Preise
und Angebote ergeben sich aus der
gesonderten Preisliste, bzw. werden
gesondert vereinbart.
9.)
Musikrechte
Gebühren
für Lizenz- und Aufführungsrechte
bei verwendeter Musik hat der Auftraggeber
selbst zu tragen und hält diesbezüglich
MEDIA CONCEPT in jeder Hinsicht
schad- und klaglos.
10.) Allgemeine Rechte
Für
den Bestand und Umfang aller Rechte
an Vorlagen, Werken, Leistungen,
Gegenständen usw., die vom
Auftraggeber für die Durchführung
des Auftrages zur Verfügung
gestellt werden, ist der Auftraggeber
selbst verantwortlich.
11.)
Urheberschutz
Die von
MEDIA CONCEPT hergestellten Konzepte,
Treatments, Storyboards, Designs,
Filme, Fotos usw., genießen
Urheberschutz und dürfen ohne
Einverständnis von MEDIA CONCEPT
weder ganz noch teilweise nachgeahmt
oder anderweitig verwendet werden.
12.)
Zahlungsbedingungen
Es gilt,
falls nicht anders vereinbart, dass
1/3 der Auftragssumme als Anzahlung
bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Projektvorlage und 1/3 nach Projektabnahme
innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt
ohne Abzug, auf ein von MEDIA CONCEPT
genanntes Konto eingelangt sein
muss. Die Aushändigung des
Masters, bzw. Veröffentlichung
erfolgt erst nach vollständiger
Bezahlung.
13.)
Schriftform
Terminänderungen,
oder zusätzliche Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform und
sind mit MEDIA CONCEPT abzustimmen.
14.) Storno
Der Rücktritt
aus einem erteilten Auftrag bedarf
der Schriftform und ist per Einschreiben
an MEDIA CONCEPT Salzburg zu senden.
Als Rücktrittspauschale gelten
15% der Gesamtauftragssumme als
vereinbart, sofern sich das Projekt
im Anfangsstadium befindet. Ansonsten
gilt als Rücktrittspauschale
die jeweilige Teilzahlung als vereinbart.
15.)
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Die Lieferung
erfolgt aufgrund unserer Ihnen bekannten
Liefer- und Zahlungsbedingungen
und gelten als vereinbart.
16.)
Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Mattighofen
Stand 2009