1.) Projektumfang

Der Projektumfang bezieht sich, falls nicht anders vereinbart, auf die zwischen MEDIA CONCEPT und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Leistungen laut Auftrag.

2.) Terminvereinbarung
Der(die) Termin(e) für Video- und/oder Fotoaufnahmen ist(sind) mit MEDIA CONCEPT, bzw. direkt mit einem von MEDIA CONCEPT beauftragten Unternehmen abzustimmen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der Aufnahmen ein ungestörtes Arbeiten möglich ist.

3.) Firmenname
MEDIA CONCEPT ist berechtigt bei allen Projekten ihren Firmennamen in Form von Text und/oder Logo zu präsentieren und diesen zu verlinken.

4.) Auftragsabwicklung
MEDIA CONCEPT ist ausdrücklich berechtigt, mit der Durchführung des erteilten Auftrages ein zweites oder drittes Unternehmen zu beauftragen. Termingesteuerte Projekte, können sich bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen um jenen Zeitraum verzögern, um den die Zahlung überfällig ist. Für eine derartige Zeitverzögerung ist MEDIA CONCEPT, unabhängig einer Terminzusage, schad- und klaglos zu halten.

5.) Korrekturen

Ein Projekt gilt als fertig abgenommen, wenn der Auftraggeber binnen 7 Tagen ab Vorlage keine Beanstandung erhebt. Bei einer Reklamation innerhalb der genannten Frist, werden Beanstandungen die nicht wesentlich vom vereinbarten Konzept abweichen, kostenlos durchgeführt. Weitere Änderungen nach dieser Frist werden in Rechnung gestellt.

6.) Haftung
MEDIA CONCEPT haftet nicht für eventuelle ideellen oder materiellen Schäden, die durch ein Projekt entstehen könnten. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen, die für sein Projekt eventuell notwendig sind.

7.) Gewährleistung
Sind etwaige Mängel bei Druckunterlagen oder Datenträger nicht sofort erkennbar und werden sie erst bei- oder nach Druck bzw. Vervielfältigung erkannt, so hat der Auftraggeber bei mangelhafter Wiedergabe keine Ansprüche.

8.) Kopien
Durchführung ausschließlich gegen Vorauskassa. Lieferung ab Werk. Lieferzeiten nach Absprache 2-6 Wochen. Preise und Angebote ergeben sich aus der gesonderten Preisliste, bzw. werden gesondert vereinbart.

9.) Musikrechte
Gebühren für Lizenz- und Aufführungsrechte bei verwendeter Musik hat der Auftraggeber selbst zu tragen und hält diesbezüglich MEDIA CONCEPT in jeder Hinsicht schad- und klaglos.

10.) Allgemeine Rechte

Für den Bestand und Umfang aller Rechte an Vorlagen, Werken, Leistungen, Gegenständen usw., die vom Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

11.) Urheberschutz
Die von MEDIA CONCEPT hergestellten Konzepte, Treatments, Storyboards, Designs, Filme, Fotos usw., genießen Urheberschutz und dürfen ohne Einverständnis von MEDIA CONCEPT weder ganz noch teilweise nachgeahmt oder anderweitig verwendet werden.

12.) Zahlungsbedingungen
Es gilt, falls nicht anders vereinbart, dass 1/3 der Auftragssumme als Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Projektvorlage und 1/3 nach Projektabnahme innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug, auf ein von MEDIA CONCEPT genanntes Konto eingelangt sein muss. Die Aushändigung des Masters, bzw. Veröffentlichung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

13.) Schriftform
Terminänderungen, oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind mit MEDIA CONCEPT abzustimmen.

14.) Storno

Der Rücktritt aus einem erteilten Auftrag bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben an MEDIA CONCEPT Salzburg zu senden. Als Rücktrittspauschale gelten 15% der Gesamtauftragssumme als vereinbart, sofern sich das Projekt im Anfangsstadium befindet. Ansonsten gilt als Rücktrittspauschale die jeweilige Teilzahlung als vereinbart.

15.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Lieferung erfolgt aufgrund unserer Ihnen bekannten Liefer- und Zahlungsbedingungen und gelten als vereinbart.

16.) Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mattighofen

Stand 2009

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